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Firmennamen finden und prüfen, ob er noch frei ist

Logo und Marke8 Min. Lesezeit · Aktualisiert:

Kurz gesagt

Ein guter Firmenname besteht meist aus 1–2 Wörtern, 2–4 Silben und bis zu etwa 12 Zeichen. Man kann ihn nach einmaligem Hören buchstabieren, und er ist als .de-Domain (bzw. .at oder .ch) noch frei. Bevor Sie sich festlegen, prüfen Sie ihn an 4 Stellen: im Handelsregister (in Österreich im Firmenbuch, in der Schweiz über Zefix), in Branchenverzeichnissen und bei Google Maps, in den Markendatenbanken von DPMA und EUIPO (am besten über TMview, in den passenden der 45 Nizza-Klassen) sowie bei Google und in den sozialen Netzwerken.

Der Firmenname landet auf der Visitenkarte, dem Ladenschild, der Rechnung, in der Domain und auf jedem Banner. Ihn nach dem Start zu ändern, wird daher teuer. Im Folgenden finden Sie die Kriterien eines guten Namens, 10 bewährte Methoden zur Namensfindung, die rechtlichen Grundregeln und die einzelnen Prüfschritte in Registern und im Internet. Am Ende stehen die häufigsten Fehler und eine Checkliste. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn Sie viel in Ihre Marke investieren, sollten Sie die Wahl mit einem Patent- oder Markenanwalt abstimmen.

Was zeichnet einen guten Firmennamen aus?

Ein Name funktioniert, wenn Kunden ihn sich nach einem einzigen Kontakt merken und ihn mühelos in die Suchmaschine tippen können. Kurze Namen lassen sich außerdem gut lesbar auf einer Visitenkarte im Format 85×55 mm (bzw. 90×50 mm), im Profilbild oder auf einem schmalen Schild über der Tür unterbringen.

Sie müssen nicht jedes Kriterium zu 100 % erfüllen. Die rechtlichen Kriterien, also die Unterscheidbarkeit vom Wettbewerb und keine Kollision mit einer Marke, sind jedoch nicht verhandelbar.

KriteriumWas es in der Praxis bedeutetSo prüfen Sie es
Kurz1–2 Wörter, 2–4 Silben, bis ca. 12 ZeichenZeichen zählen und den Namen auf eine Visitenkarte setzen
Leicht auszusprechenKeine schwierigen Konsonantenhäufungen, keine unklare SchreibweiseNamen am Telefon nennen und aufschreiben lassen
UnterscheidungskräftigErinnert nicht an Firmennamen aus Ihrer BrancheHandelsregister, Google Maps, Google
Freie DomainVerfügbare .de-, .at- oder .ch-Domain, bei Auslandsplänen auch .com oder .euDomainabfrage bei einem Registrar
Rechtlich sicherKeine ähnliche eingetragene Marke in Ihrer KlasseDPMA, EUIPO, TMview
FlexibelVerbaut weder die Erweiterung des Angebots noch einen StandortwechselÜberlegen Sie, ob er auch in 5 Jahren noch zu Ihren Leistungen passt

Wie finde ich einen Firmennamen? 10 Methoden

Am besten beginnen Sie mit einer Liste von 30–50 Kandidaten, die Sie mit mehreren Methoden parallel sammeln. Danach sieben Sie anhand der Kriterien aus der Tabelle oben aus. Notieren Sie alles, denn schwache Ideen werden mit einer kleinen Änderung oft zu guten.

Was das Recht zum Firmennamen sagt: Einzelunternehmen und Gesellschaft

Im Handelsrecht heißt der Name, unter dem ein Kaufmann auftritt, „Firma“. Kleingewerbetreibende ohne Handelsregistereintrag führen keine Firma im rechtlichen Sinn und müssen im Geschäftsverkehr, etwa auf Rechnungen und Geschäftsbriefen, ihren Vor- und Nachnamen angeben. Einen Fantasiezusatz dürfen Sie ergänzen, z. B. „Studio Lumo Anna Neumann“. Den Fantasienamen allein dürfen Sie auf dem Schild und in der Werbung als Marke verwenden. Eingetragene Kaufleute (e.K.) können dagegen eine Fantasiefirma mit dem Zusatz „e.K.“ führen. In Österreich (UGB) und der Schweiz (OR) weichen die Details ab, dort sollten Sie die örtlichen Vorgaben prüfen.

Eine Gesellschaft darf einen reinen Fantasienamen tragen, muss aber den Rechtsformzusatz ergänzen, z. B. „GmbH“ oder „OHG“. Jede Firma muss sich deutlich von den bereits eingetragenen Firmen am selben Ort unterscheiden und darf nicht über die Person, den Geschäftsgegenstand oder den Sitz irreführen.

RechtsformAnforderungen an den NamenWo wird angemeldet
Einzelunternehmen (Kleingewerbe)Vor- und Nachname plus optionale ZusätzeGewerbeamt (Gewerbeanmeldung), kein Handelsregister
GbRNamen der Gesellschafter, frei gewählte Bezeichnung als Zusatz; eingetragene GbR mit Zusatz „eGbR“Gewerbeamt (jeder Gesellschafter), optional Gesellschaftsregister
OHGBeliebiger Name plus „offene Handelsgesellschaft“ oder „OHG“Handelsregister
GmbHBeliebiger Name plus „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder „GmbH“Handelsregister

Wie prüfe ich, ob der Firmenname im Handelsregister frei ist?

Das gemeinsame Registerportal der Länder unter handelsregister.de ermöglicht die Suche nach Firmennamen, Sitz oder Registernummer. In Österreich recherchieren Sie im Firmenbuch, in der Schweiz kostenlos über Zefix. Geben Sie nicht nur den vollständigen Namen ein, sondern auch den Wortstamm und Schreibvarianten, denn Ähnlichkeit zählt mehr als Identität.

Bedenken Sie, dass weder das Gewerbeamt noch das Registergericht Namen auf Ähnlichkeit mit Marken prüft. Eine Eintragung garantiert also nicht, dass niemand eine Namensänderung verlangt. Da Kleingewerbetreibende in keinem Register stehen, sollten Sie zusätzlich Branchenverzeichnisse wie Das Örtliche, Gelbe Seiten oder Google Maps durchsuchen.

Wie prüfe ich eine Marke beim DPMA, EUIPO und in TMview?

Eine Marke schützt einen Namen in bestimmten Waren- und Dienstleistungsklassen nach der Nizza-Klassifikation, die 45 Klassen umfasst. Deutsche Marken finden Sie im DPMAregister des Deutschen Patent- und Markenamts, österreichische in der Datenbank des Österreichischen Patentamts, Schweizer in Swissreg des IGE und Unionsmarken in eSearch plus des EUIPO. Am bequemsten starten Sie mit TMview, das die Datenbanken vieler Ämter gleichzeitig durchsucht, darunter DPMA und EUIPO. Internationale Marken erfasst zudem die WIPO Global Brand Database.

Entscheidend ist die Ähnlichkeit in Schriftbild, Klang und Bedeutung in denselben oder verwandten Klassen. „Lumo“ und „Lummo“ können bei Druckdienstleistungen kollidieren, „Lumo“ für Kosmetik und „Lumo“ für Transport in der Regel nicht. Ist das Ergebnis unklar oder planen Sie hohe Investitionen in die Marke, beauftragen Sie einen Patent- oder Markenanwalt mit einer Ähnlichkeitsrecherche.

Domain, Social Media und Google: der Test im Internet

Prüfen Sie die Verfügbarkeit der .de-, .at- oder .ch-Domain bei einem beliebigen Registrar. Ist die Domain vergeben, rufen Sie die Adresse auf und schauen Sie, ob dort ein aktives Unternehmen auftritt oder ob es nur eine geparkte Domain ist. Vermeiden Sie Bindestriche und Umlaute in der Adresse. Enthält der Name „ä“, „ö“, „ü“ oder „ß“, sichern Sie sich auch die Schreibweise mit ae, oe, ue bzw. ss, denn so tippen viele den Namen in den Browser.

Geben Sie den Namen bei Google, in Google Maps und in der Suche von Facebook, Instagram, TikTok und LinkedIn ein. Gehört die erste Ergebnisseite einer starken Marke mit demselben Namen, wird es schwer, sich durchzusetzen. Prüfen Sie auch, ob der Name im Slang oder in anderen Sprachen eine unerwünschte Bedeutung hat.

Ein Name, der gut klingt, kann im Satz schlecht aussehen. Ein langes Wort auf einem 60 cm breiten Schild erzwingt kleine Buchstaben, die von der Straße aus nicht lesbar sind. Buchstabenpaare wie „rn“ verschmelzen in einer serifenlosen Schrift in kleinem Schriftgrad zu einem „m“. Drucken Sie den Namen auf eine Visitenkarte im Format 85×55 mm (bzw. 90×50 mm), in die Fußzeile eines A5-Flyers und in ein Quadrat von 1080×1080 px, und beurteilen Sie ihn dann aus einigen Metern Entfernung.

Hat der Name die Prüfung bestanden, lassen Sie ein Vektorlogo dafür anlegen, denn aus einer Vektordatei drucken Sie die Visitenkarte ebenso wie ein Banner von 300×100 cm. Das Paket „Logo-Design“ bei plakaty.shop kostet 47 € und umfasst 10 Logovorschläge in PNG, SVG und PDF. So sehen Sie schnell, wie Ihr Name grafisch wirkt.

Die häufigsten Fehler bei der Namenswahl

Die meisten Probleme zeigen sich erst, wenn die Drucksachen gedruckt und das Schild bestellt sind, also dann, wenn eine Änderung am teuersten ist. Diese Fehler kommen am häufigsten vor.

Checkliste

  • Der Name hat 1–2 Wörter und lässt sich nach einmaligem Hören aufschreiben
  • Im Handelsregister (bzw. Firmenbuch oder Zefix) und in Branchenverzeichnissen geprüft, inklusive Schreibvarianten
  • In TMview, beim DPMA und EUIPO in den passenden Nizza-Klassen geprüft
  • Domain .de, .at oder .ch (und ggf. die Variante ohne Umlaute) registriert
  • Profilnamen in den sozialen Netzwerken gesichert
  • Google und Google Maps zeigen keine starke Marke mit demselben Namen
  • Name auf einer Visitenkarte 85×55 mm (bzw. 90×50 mm) und aus einigen Metern Entfernung getestet
  • Schreibweise des Namens vor dem Versand der Druckdaten Buchstabe für Buchstabe geprüft

Häufige Fragen

Kann ich als Einzelunternehmer einen Namen ohne Vor- und Nachnamen führen?

Als Kleingewerbetreibender müssen Sie im Geschäftsverkehr Ihren Vor- und Nachnamen angeben. Sie können aber einen Fantasiezusatz ergänzen und in der Werbung, auf dem Schild oder in der Domain nur die Marke verwenden. Auf Rechnungen und in Verträgen müssen Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift stehen. Als eingetragener Kaufmann (e.K.) ist auch eine reine Fantasiefirma möglich.

Schützt die Gewerbeanmeldung oder der Handelsregistereintrag meinen Firmennamen?

Nur eingeschränkt. Weder Gewerbeanmeldung noch Handelsregistereintrag sind eine Marke, und die Behörden prüfen keine Kollisionen mit eingetragenen Marken. Ein ausschließliches Recht am Namen für bestimmte Waren und Dienstleistungen verschafft Ihnen erst die Eintragung einer Marke beim DPMA, dem nationalen Markenamt Ihres Landes oder dem EUIPO.

Wie prüfe ich, ob ein Name geschützt ist?

Geben Sie ihn in TMview ein. Das Tool durchsucht die Datenbanken von DPMA, EUIPO und vielen weiteren Ämtern gleichzeitig. Prüfen Sie identische und klanglich ähnliche Marken in den Klassen, die zu Ihrer Tätigkeit passen. Bei unklaren Ergebnissen wenden Sie sich an einen Patent- oder Markenanwalt.

Was tun, wenn die Domain mit meinem Firmennamen vergeben ist?

Prüfen Sie, ob unter der Adresse ein aktives Unternehmen auftritt. Wenn ja, ist ein anderer Name besser, als um dieselben Kunden zu konkurrieren. Ist es nur eine geparkte Domain, können Sie versuchen, sie zu kaufen, oder ergänzen Sie den Namen um ein kurzes Branchenwort, z. B. „lumostudio.de“.

Kann eine AI meinen Firmennamen erfinden?

Ja, Generatoren und AI-Assistenten liefern schnell Dutzende Vorschläge und helfen beim Brainstorming. Jeden Vorschlag müssen Sie jedoch im Handelsregister, in den Markendatenbanken und bei den Domains prüfen, denn eine AI garantiert nicht, dass der Name frei ist.

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