Firmennamen finden und prüfen, ob er noch frei ist
Ein guter Firmenname besteht meist aus 1–2 Wörtern, 2–4 Silben und bis zu etwa 12 Zeichen. Man kann ihn nach einmaligem Hören buchstabieren, und er ist als .de-Domain (bzw. .at oder .ch) noch frei. Bevor Sie sich festlegen, prüfen Sie ihn an 4 Stellen: im Handelsregister (in Österreich im Firmenbuch, in der Schweiz über Zefix), in Branchenverzeichnissen und bei Google Maps, in den Markendatenbanken von DPMA und EUIPO (am besten über TMview, in den passenden der 45 Nizza-Klassen) sowie bei Google und in den sozialen Netzwerken.
Der Firmenname landet auf der Visitenkarte, dem Ladenschild, der Rechnung, in der Domain und auf jedem Banner. Ihn nach dem Start zu ändern, wird daher teuer. Im Folgenden finden Sie die Kriterien eines guten Namens, 10 bewährte Methoden zur Namensfindung, die rechtlichen Grundregeln und die einzelnen Prüfschritte in Registern und im Internet. Am Ende stehen die häufigsten Fehler und eine Checkliste. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn Sie viel in Ihre Marke investieren, sollten Sie die Wahl mit einem Patent- oder Markenanwalt abstimmen.
Was zeichnet einen guten Firmennamen aus?
Ein Name funktioniert, wenn Kunden ihn sich nach einem einzigen Kontakt merken und ihn mühelos in die Suchmaschine tippen können. Kurze Namen lassen sich außerdem gut lesbar auf einer Visitenkarte im Format 85×55 mm (bzw. 90×50 mm), im Profilbild oder auf einem schmalen Schild über der Tür unterbringen.
Sie müssen nicht jedes Kriterium zu 100 % erfüllen. Die rechtlichen Kriterien, also die Unterscheidbarkeit vom Wettbewerb und keine Kollision mit einer Marke, sind jedoch nicht verhandelbar.
| Kriterium | Was es in der Praxis bedeutet | So prüfen Sie es |
|---|---|---|
| Kurz | 1–2 Wörter, 2–4 Silben, bis ca. 12 Zeichen | Zeichen zählen und den Namen auf eine Visitenkarte setzen |
| Leicht auszusprechen | Keine schwierigen Konsonantenhäufungen, keine unklare Schreibweise | Namen am Telefon nennen und aufschreiben lassen |
| Unterscheidungskräftig | Erinnert nicht an Firmennamen aus Ihrer Branche | Handelsregister, Google Maps, Google |
| Freie Domain | Verfügbare .de-, .at- oder .ch-Domain, bei Auslandsplänen auch .com oder .eu | Domainabfrage bei einem Registrar |
| Rechtlich sicher | Keine ähnliche eingetragene Marke in Ihrer Klasse | DPMA, EUIPO, TMview |
| Flexibel | Verbaut weder die Erweiterung des Angebots noch einen Standortwechsel | Überlegen Sie, ob er auch in 5 Jahren noch zu Ihren Leistungen passt |
Wie finde ich einen Firmennamen? 10 Methoden
Am besten beginnen Sie mit einer Liste von 30–50 Kandidaten, die Sie mit mehreren Methoden parallel sammeln. Danach sieben Sie anhand der Kriterien aus der Tabelle oben aus. Notieren Sie alles, denn schwache Ideen werden mit einer kleinen Änderung oft zu guten.
- Nachname oder Vorname des Inhabers: schafft Vertrauen bei lokalen Dienstleistungen, z. B. „Sanitär Becker“. Das passt, wenn Sie selbst das Gesicht des Unternehmens sind.
- Beschreibender Name: verbindet Branche und Alleinstellungsmerkmal, z. B. „Schneller Fahrradservice“. Er ist sofort verständlich, lässt sich aber schwerer als Marke schützen.
- Wortkombination: verschmelzen Sie zwei Wortstämme zu einem, z. B. „Druckomat“ oder „Gartenwelt“. Sammeln Sie Wörter rund um Branche und Kundennutzen und testen Sie dann die Kombinationen.
- Name nach dem Ort: nehmen Sie eine Straße, Region oder einen Fluss auf, z. B. „Isartaler Backstube“. Gut für ein lokales Geschäft, weniger gut bei Expansionsplänen.
- Metapher oder Assoziation: wählen Sie ein Tier, eine Pflanze oder ein Phänomen, das den Charakter des Unternehmens widerspiegelt, z. B. „Ameise“ für ein Umzugsunternehmen. Prüfen Sie, ob die Assoziation eindeutig positiv ist.
- Fremdsprachiges Wort: Latein, Italienisch oder Englisch klingen elegant, aber lassen Sie Bedeutung und Aussprache von Muttersprachlern prüfen. Ihre Kundschaft muss den Namen lesen können.
- Kunstwort: erfinden Sie ein neues Wort aus Silben, etwa durch Abwandlung eines Branchenbegriffs. Solche Namen lassen sich am leichtesten eintragen, und eine freie Domain ist schnell gefunden, allerdings müssen Sie die Bedeutung erst aufbauen.
- Akronym: Abkürzung des vollen Namens, z. B. die Initialen der Gesellschafter. Sinnvoll, wenn es sich wie ein Wort aussprechen lässt, denn drei beliebige Buchstaben merkt sich kaum jemand.
- Bewusste Abwandlung: ändern Sie einen Buchstaben oder die Schreibweise eines bekannten Wortes. Vorsicht: Kunden tippen womöglich die korrekte Schreibweise bei Google ein und landen beim Wettbewerb.
- Brainstorming und Generator: Namensgeneratoren und AI-Assistenten liefern in Sekunden Hunderte Vorschläge. Nutzen Sie sie als Rohmaterial, denn dieselben Ideen bekommen auch andere.
Was das Recht zum Firmennamen sagt: Einzelunternehmen und Gesellschaft
Im Handelsrecht heißt der Name, unter dem ein Kaufmann auftritt, „Firma“. Kleingewerbetreibende ohne Handelsregistereintrag führen keine Firma im rechtlichen Sinn und müssen im Geschäftsverkehr, etwa auf Rechnungen und Geschäftsbriefen, ihren Vor- und Nachnamen angeben. Einen Fantasiezusatz dürfen Sie ergänzen, z. B. „Studio Lumo Anna Neumann“. Den Fantasienamen allein dürfen Sie auf dem Schild und in der Werbung als Marke verwenden. Eingetragene Kaufleute (e.K.) können dagegen eine Fantasiefirma mit dem Zusatz „e.K.“ führen. In Österreich (UGB) und der Schweiz (OR) weichen die Details ab, dort sollten Sie die örtlichen Vorgaben prüfen.
Eine Gesellschaft darf einen reinen Fantasienamen tragen, muss aber den Rechtsformzusatz ergänzen, z. B. „GmbH“ oder „OHG“. Jede Firma muss sich deutlich von den bereits eingetragenen Firmen am selben Ort unterscheiden und darf nicht über die Person, den Geschäftsgegenstand oder den Sitz irreführen.
| Rechtsform | Anforderungen an den Namen | Wo wird angemeldet |
|---|---|---|
| Einzelunternehmen (Kleingewerbe) | Vor- und Nachname plus optionale Zusätze | Gewerbeamt (Gewerbeanmeldung), kein Handelsregister |
| GbR | Namen der Gesellschafter, frei gewählte Bezeichnung als Zusatz; eingetragene GbR mit Zusatz „eGbR“ | Gewerbeamt (jeder Gesellschafter), optional Gesellschaftsregister |
| OHG | Beliebiger Name plus „offene Handelsgesellschaft“ oder „OHG“ | Handelsregister |
| GmbH | Beliebiger Name plus „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder „GmbH“ | Handelsregister |
Wie prüfe ich, ob der Firmenname im Handelsregister frei ist?
Das gemeinsame Registerportal der Länder unter handelsregister.de ermöglicht die Suche nach Firmennamen, Sitz oder Registernummer. In Österreich recherchieren Sie im Firmenbuch, in der Schweiz kostenlos über Zefix. Geben Sie nicht nur den vollständigen Namen ein, sondern auch den Wortstamm und Schreibvarianten, denn Ähnlichkeit zählt mehr als Identität.
Bedenken Sie, dass weder das Gewerbeamt noch das Registergericht Namen auf Ähnlichkeit mit Marken prüft. Eine Eintragung garantiert also nicht, dass niemand eine Namensänderung verlangt. Da Kleingewerbetreibende in keinem Register stehen, sollten Sie zusätzlich Branchenverzeichnisse wie Das Örtliche, Gelbe Seiten oder Google Maps durchsuchen.
- Suchen Sie nach dem Namensstamm ohne Rechtsform, z. B. „Lumo“ statt „Lumo GmbH“.
- Prüfen Sie Varianten: mit Umlaut und mit ae/oe/ue, mit ß und ss, getrennt und zusammengeschrieben, mit Doppelbuchstaben.
- Achten Sie auf Branche und Region ähnlicher Unternehmen. Eine Kollision in derselben Branche ist das größte Risiko.
Wie prüfe ich eine Marke beim DPMA, EUIPO und in TMview?
Eine Marke schützt einen Namen in bestimmten Waren- und Dienstleistungsklassen nach der Nizza-Klassifikation, die 45 Klassen umfasst. Deutsche Marken finden Sie im DPMAregister des Deutschen Patent- und Markenamts, österreichische in der Datenbank des Österreichischen Patentamts, Schweizer in Swissreg des IGE und Unionsmarken in eSearch plus des EUIPO. Am bequemsten starten Sie mit TMview, das die Datenbanken vieler Ämter gleichzeitig durchsucht, darunter DPMA und EUIPO. Internationale Marken erfasst zudem die WIPO Global Brand Database.
Entscheidend ist die Ähnlichkeit in Schriftbild, Klang und Bedeutung in denselben oder verwandten Klassen. „Lumo“ und „Lummo“ können bei Druckdienstleistungen kollidieren, „Lumo“ für Kosmetik und „Lumo“ für Transport in der Regel nicht. Ist das Ergebnis unklar oder planen Sie hohe Investitionen in die Marke, beauftragen Sie einen Patent- oder Markenanwalt mit einer Ähnlichkeitsrecherche.
- Bestimmen Sie die Klassen für Ihre Tätigkeit, z. B. 35 für Werbung, 40 für Materialbearbeitung einschließlich Druck im Kundenauftrag und 43 für Gastronomie.
- Suchen Sie auch nach Wort-Bild-Marken, denn dort ist der Name Teil des Logos.
- Prüfen Sie den Status der Marke: angemeldet, eingetragen oder gelöscht.
Domain, Social Media und Google: der Test im Internet
Prüfen Sie die Verfügbarkeit der .de-, .at- oder .ch-Domain bei einem beliebigen Registrar. Ist die Domain vergeben, rufen Sie die Adresse auf und schauen Sie, ob dort ein aktives Unternehmen auftritt oder ob es nur eine geparkte Domain ist. Vermeiden Sie Bindestriche und Umlaute in der Adresse. Enthält der Name „ä“, „ö“, „ü“ oder „ß“, sichern Sie sich auch die Schreibweise mit ae, oe, ue bzw. ss, denn so tippen viele den Namen in den Browser.
Geben Sie den Namen bei Google, in Google Maps und in der Suche von Facebook, Instagram, TikTok und LinkedIn ein. Gehört die erste Ergebnisseite einer starken Marke mit demselben Namen, wird es schwer, sich durchzusetzen. Prüfen Sie auch, ob der Name im Slang oder in anderen Sprachen eine unerwünschte Bedeutung hat.
Der Namenstest in Druck und Logo
Ein Name, der gut klingt, kann im Satz schlecht aussehen. Ein langes Wort auf einem 60 cm breiten Schild erzwingt kleine Buchstaben, die von der Straße aus nicht lesbar sind. Buchstabenpaare wie „rn“ verschmelzen in einer serifenlosen Schrift in kleinem Schriftgrad zu einem „m“. Drucken Sie den Namen auf eine Visitenkarte im Format 85×55 mm (bzw. 90×50 mm), in die Fußzeile eines A5-Flyers und in ein Quadrat von 1080×1080 px, und beurteilen Sie ihn dann aus einigen Metern Entfernung.
Hat der Name die Prüfung bestanden, lassen Sie ein Vektorlogo dafür anlegen, denn aus einer Vektordatei drucken Sie die Visitenkarte ebenso wie ein Banner von 300×100 cm. Das Paket „Logo-Design“ bei plakaty.shop kostet 47 € und umfasst 10 Logovorschläge in PNG, SVG und PDF. So sehen Sie schnell, wie Ihr Name grafisch wirkt.
Die häufigsten Fehler bei der Namenswahl
Die meisten Probleme zeigen sich erst, wenn die Drucksachen gedruckt und das Schild bestellt sind, also dann, wenn eine Änderung am teuersten ist. Diese Fehler kommen am häufigsten vor.
- Nur das Handelsregister geprüft, ohne die Markendatenbanken.
- Ein Name, der dem Branchenführer zu ähnlich ist und auf dessen Bekanntheit setzt.
- Eine schwierige Schreibweise, durch die Kunden Sie bei Google nicht finden.
- Eine zu enge Bezeichnung, z. B. „Pizzeria“, obwohl Sie eine volle Speisekarte planen, oder ein Städtename trotz Expansionsplänen.
- Drucksachen bestellt, bevor Domain und Social-Media-Profile gesichert waren.
- Ein Modewort oder Witz, der schnell veraltet.
- Kein Test mit branchenfremden Personen: Ein Name, der Ihnen einleuchtet, muss für Kunden nicht verständlich sein.
Checkliste
- Der Name hat 1–2 Wörter und lässt sich nach einmaligem Hören aufschreiben
- Im Handelsregister (bzw. Firmenbuch oder Zefix) und in Branchenverzeichnissen geprüft, inklusive Schreibvarianten
- In TMview, beim DPMA und EUIPO in den passenden Nizza-Klassen geprüft
- Domain .de, .at oder .ch (und ggf. die Variante ohne Umlaute) registriert
- Profilnamen in den sozialen Netzwerken gesichert
- Google und Google Maps zeigen keine starke Marke mit demselben Namen
- Name auf einer Visitenkarte 85×55 mm (bzw. 90×50 mm) und aus einigen Metern Entfernung getestet
- Schreibweise des Namens vor dem Versand der Druckdaten Buchstabe für Buchstabe geprüft
Häufige Fragen
Kann ich als Einzelunternehmer einen Namen ohne Vor- und Nachnamen führen?
Als Kleingewerbetreibender müssen Sie im Geschäftsverkehr Ihren Vor- und Nachnamen angeben. Sie können aber einen Fantasiezusatz ergänzen und in der Werbung, auf dem Schild oder in der Domain nur die Marke verwenden. Auf Rechnungen und in Verträgen müssen Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift stehen. Als eingetragener Kaufmann (e.K.) ist auch eine reine Fantasiefirma möglich.
Schützt die Gewerbeanmeldung oder der Handelsregistereintrag meinen Firmennamen?
Nur eingeschränkt. Weder Gewerbeanmeldung noch Handelsregistereintrag sind eine Marke, und die Behörden prüfen keine Kollisionen mit eingetragenen Marken. Ein ausschließliches Recht am Namen für bestimmte Waren und Dienstleistungen verschafft Ihnen erst die Eintragung einer Marke beim DPMA, dem nationalen Markenamt Ihres Landes oder dem EUIPO.
Wie prüfe ich, ob ein Name geschützt ist?
Geben Sie ihn in TMview ein. Das Tool durchsucht die Datenbanken von DPMA, EUIPO und vielen weiteren Ämtern gleichzeitig. Prüfen Sie identische und klanglich ähnliche Marken in den Klassen, die zu Ihrer Tätigkeit passen. Bei unklaren Ergebnissen wenden Sie sich an einen Patent- oder Markenanwalt.
Was tun, wenn die Domain mit meinem Firmennamen vergeben ist?
Prüfen Sie, ob unter der Adresse ein aktives Unternehmen auftritt. Wenn ja, ist ein anderer Name besser, als um dieselben Kunden zu konkurrieren. Ist es nur eine geparkte Domain, können Sie versuchen, sie zu kaufen, oder ergänzen Sie den Namen um ein kurzes Branchenwort, z. B. „lumostudio.de“.
Kann eine AI meinen Firmennamen erfinden?
Ja, Generatoren und AI-Assistenten liefern schnell Dutzende Vorschläge und helfen beim Brainstorming. Jeden Vorschlag müssen Sie jedoch im Handelsregister, in den Markendatenbanken und bei den Domains prüfen, denn eine AI garantiert nicht, dass der Name frei ist.